Das Studium der Rechtswissenschaften sowie den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er in Konstanz und Paris.
Als Assistent von Prof. Dr. Hugo Seiter promovierte er an der Freien Universität Berlin über die internationalprivatrechtliche Problematik des Arbeitskampfes.
Es folgte die Berliner Habilitation bei Prof. Dr. Dieter Heckelmann für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht und Zivilverfahrensrecht mit einer Arbeit über Voraussetzungen und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung aus prozessualer Sicht.
Nach Lehrtätigkeit an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald sowie der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder wurde er 1994 an die Juristische Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg berufen. Als Ordinarius für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht und Zivilverfahrensrecht war Prof. Hergenröder im Vorstand des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht sowie des Europäischen Rechtszentrums der Universität Würzburg.
Im Jahre 1999 erhielt er den Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Zivilprozeßrecht im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftwissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, welchen er bis 2024 innehatte. Prof. Hergenröder ist Dozent im Rahmen des Executive MBA-Studiums an der GSB Mainz. Gastdozenturen stehen in Caen, Paris XII und Krakau zu Buche.
Die Schwerpunkte des wissenschaftlichen Wirkens liegen im Deutschen, Europäischen und Internationalen Arbeits-, Insolvenz- und Zivilverfahrensrecht.